Außergerichtliche Beratung
Wir bieten eine im umweltrechtlichen Bereich und in angrenzenden Rechtsbereichen umfassende außergerichtliche Beratung und Vertretung. Hierzu gehört auch die Einbindung umweltrechtlicher Fragestellungen in strategische Entscheidungen. Wir begleiten auch Due-Dilligence-Prüfungen. Besonders wichtig ist unsere Unterstützung in Kommunikationsvorgängen mit Behörden. Oft arbeiten wir eng mit Ingenieuren und Sachverständigen zusammen und beziehen ihre Aussagen mit in Strategieprozesse sowie Entscheidungen ein.
Unter anderem beraten und vertreten wir
in folgenden Verfahren bzw. Fragestellungen:
- Flächennutzungsplan- und Bebauungsplanverfahren
- immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
- störfallrechtlichen Fragestellungen
- baurechtlichen Genehmigungsverfahren
- wasserrechtlichen Verfahren wie Erteilung von Erlaubnissen, gehobenen Erlaubnissen und Bewilligungen für Wasserentnahmen
- Verfahren zur Erteilung wasserrechtlicher Einleiterlaubnisse und Indirekteinleitergenehmigungen
- Fragestellungen betreffend die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
- Fragestellungen betreffend Überschwemmungsgebiete
- bodenschutzrechtlichen Verfahren wie in Altlastenverdachtsfällen
- naturschutzrechtlichen Fragestellungen
- abfallrechtlichen Fragestellungen
- abgabenrechtlichen Fragestellungen
- denkmalrechtlichen Fragestellungen
- amtshaftungsrechtlichen Verfahren
- Ausarbeitung von Verträgen, soweit unsere Tätigkeitsbereiche betroffen sind